Um den Wert eines EDV-Systems
oder den Umfang eines Schadens festzustellen, kann nicht nach Gutdünken
verfahren werden. Für derartige Bewertungen zählt neben der Erfahrung des
Sachverständigen auch die Bewertung nach klaren Richtlinien wie sie z.B.
von der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS für die Sachverständigen
erarbeitet wurden.
Dies schafft
verlässliche Angaben für:
Zeitwert, Verkehrswert, Restwerte,
Versicherungswerte, Schadensumfang, etc.,
nicht nur für Versicherungen.
Außerdem bin ich
spezialisiert auf Bewertungen zum Thema Internet.
Als federführender
Autor des Bewertungsleitfaden „"Augsburger
Modell"” kann ich auch immaterielle Werte zum Thema Internet, wie
z.B. den Domain-Namen, feststellen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt betrifft die Bewertung von Software.
Dabei werden die vier Wertansätze: Konstruktivwert,
Erlöswert, Perspektivwert und Vergleichswert
zu einem Verkehrswert
kummuliert.
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