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Um
den Wert eines EDV-Systems oder den Umfang eines Schadens festzustellen,
kann nicht nach Gutdünken verfahren werden. Für derartige Bewertungen zählt
neben der Erfahrung des Sachverständigen auch die Bewertung nach klaren
Richtlinien wie sie z.B. von der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS für die Sachverständigen erarbeitet wurden.
Dies
schafft verlässliche Angaben für:
Zeitwert, Verkehrswert, Restwerte,
Versicherungswerte, Schadensumfang, etc.,
nicht nur für Versicherungen.
Der genaue Bewertungszweck ist Bestandteil meiner Beratung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt betrifft die Bewertung von Software!
Dabei werden die vier Wertansätze: Konstruktivwert,
Erlöswert, Perspektivwert und Vergleichswert
zu einem Verkehrswert kumuliert.
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